Die Elternzeit: Eine wertvolle Auszeit für Pflegekräfte und ihre Familien
Elternzeit ist für viele Pflegekräfte eine entscheidende Phase im Leben. Sie bietet die Möglichkeit, sich intensiv um das eigene Kind zu kümmern und eine enge Bindung aufzubauen. Gleichzeitig wirft sie Fragen zur Organisation, finanziellen Absicherung und Rückkehr in den Beruf auf. In diesem Artikel beleuchten wir die Elternzeit speziell aus der Perspektive von Pflegekräften, um hilfreiche Tipps und Informationen für einen gelungenen Balanceakt zwischen Familie und Beruf zu bieten.
Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch darauf?
Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum, in dem Eltern von der Arbeit freigestellt werden, um sich um ihr Kind zu kümmern. Pflegekräfte, wie alle Arbeitnehmer*innen, haben Anspruch auf Elternzeit, sofern sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht älter als drei Jahre ist. Auch Adoptiv- oder Pflegeeltern können Elternzeit beantragen.
Der Anspruch umfasst bis zu drei Jahre pro Kind, wobei ein Teil der Zeit auch auf die Phase bis zum achten Lebensjahr des Kindes übertragen werden kann. Pflegekräfte sollten hierbei beachten, dass der Antrag auf Elternzeit rechtzeitig – mindestens sieben Wochen vor Beginn – beim Arbeitgeber eingereicht werden muss.
Elternzeit und finanzielle Aspekte: Das Elterngeld
Während der Elternzeit erhalten Pflegekräfte in der Regel kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern Elterngeld. Diese staatliche Leistung soll den Einkommensausfall während der Betreuungszeit ausgleichen. Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten (maximal 32 Stunden pro Woche). Das Elterngeld muss spätestens drei Monate nach Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich organisiert ist.
Die Höhe des Elterngelds hängt vom durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt ab. Dabei werden 65 bis 100 Prozent des bisherigen Einkommens ersetzt – mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat. Wichtig für Pflegekräfte: Zuschläge für Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit, die steuerfrei sind, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da nur das sozialversicherungspflichtige Einkommen zählt.
Elterngeld wird bis zu 12 Monate lang gezahlt, wenn ein Elternteil die Betreuung übernimmt. Nimmt der zweite Elternteil ebenfalls mindestens zwei Monate Elternzeit, kann das Elterngeld auf 14 Monate ausgeweitet werden.
Elterngeld Plus:
Für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, gibt es die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Damit wird das Elterngeld in der halben monatlichen Höhe, aber für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet, dass Eltern, die regulär 12 Monate lang Elterngeld bekommen würden, mit Elterngeld Plus stattdessen 24 Monate lang finanzielle Unterstützung erhalten.
Besonders attraktiv ist diese Option für Eltern, die bereits im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes wieder in den Beruf einsteigen und dabei bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten möchten. Wichtig zu wissen: Das zusätzliche Einkommen bleibt nur dann vollständig anrechnungsfrei, wenn es weniger als die Hälfte des früheren Nettogehalts beträgt. Verdienen Eltern mehr, kann sich dies auf die Höhe des Elterngeld Plus auswirken.
Wichtige Unterscheidung:
Elternzeit kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden, während das Elterngeld maximal 14 Monate gezahlt wird – oder bis zu 28 Monate mit Elterngeld Plus. Für die verbleibende Zeit der Elternzeit ist keine finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld vorgesehen.
Besondere Herausforderungen für Pflegekräfte in der Elternzeit
Die Elternzeit bringt für Pflegekräfte einige besondere Herausforderungen mit sich, vor allem im Hinblick auf die Rückkehr in den Beruf. Dazu gehören:
- Vereinbarkeit mit der neuen familiären Situation: Nach der Elternzeit kann es schwierig sein, wieder in den Schichtdienst zurückzukehren. Die Betreuung des Kindes muss mit den oft unregelmäßigen Arbeitszeiten in Einklang gebracht werden, was eine sorgfältige Planung erfordert.
- Personalmangel in der Pflege: Viele Pflegekräfte gehen bereits während der Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot und sind dadurch frühzeitig aus dem Arbeitsalltag heraus. Dennoch kann die längere Abwesenheit die Rückkehr ins Team erschweren, insbesondere wenn sich Abläufe oder Anforderungen verändert haben.
- Fachliche Wiedereingliederung: Nach einer längeren Auszeit kann es herausfordernd sein, wieder auf dem aktuellen Stand zu sein. Neue Dokumentationssysteme, veränderte gesetzliche Vorgaben oder neue Behandlungsmethoden erfordern eine gewisse Einarbeitungszeit.
Organisation der Elternzeit: Tipps für Pflegekräfte
Eine gute Planung ist der Schlüssel zu einer gelungenen Elternzeit. Pflegekräfte sollten dabei folgende Punkte berücksichtigen:
- Frühzeitiger Austausch mit dem Arbeitgeber: Eine offene Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden und den Übergang reibungslos zu gestalten. Besprechen Sie, wie Ihre Elternzeit organisiert werden soll und welche Möglichkeiten für eine Rückkehr bestehen.
- Fortbildung während der Elternzeit: Um den Anschluss an neue Entwicklungen im Pflegeberuf nicht zu verlieren, können Pflegekräfte Fortbildungsangebote nutzen. Viele Arbeitgeber oder Fachverbände bieten Online-Kurse an, die flexibel absolviert werden können.
- Netzwerkpflege: Halten Sie den Kontakt zu Kolleg*innen, um über Neuerungen informiert zu bleiben und den Einstieg nach der Elternzeit zu erleichtern.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Strategien für Pflegekräfte
Die Rückkehr in den Pflegeberuf nach der Elternzeit kann herausfordernd sein. Eine schrittweise Wiedereingliederung, etwa durch Teilzeitmodelle, kann den Übergang erleichtern. Pflegekräfte sollten frühzeitig das Gespräch mit ihren Vorgesetzten suchen, um Arbeitszeiten und Aufgaben an ihre neue familiäre Situation anzupassen.
Im Zentrum für Beatmung und Intensivpflege (ZBI) gibt es hierfür das Konzept der Elternschichten. Dabei handelt es sich um Frühschichten von 7:30 bis 15:00 Uhr, die es Pflegekräften erleichtern, ihre Kinder zu betreuen oder abzuholen. Diese Arbeitszeiten bieten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem sind auch individuelle Teilzeitmodelle möglich, die je nach Bedarf angepasst werden können.
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Elternzeit für Väter in der Pflege
Elternzeit ist nicht nur ein Thema für Mütter. Auch Väter in Pflegeberufen sollten die Möglichkeit nutzen, eine Auszeit für ihre Familie zu nehmen. Gesetzlich haben sie den gleichen Anspruch auf Elternzeit wie Mütter, unabhängig davon, in welchem Beruf sie tätig sind. Väter müssen also kein schlechtes Gewissen haben – die Elternzeit steht ihnen ebenso zu.
Immer mehr Väter entscheiden sich dafür, diese Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Das stärkt nicht nur die Vater-Kind-Bindung, sondern trägt auch zur Gleichberechtigung zwischen den Partner*innen bei.
Rechtliche Aspekte und Schutz während der Elternzeit
Während der Elternzeit genießen Pflegekräfte einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt acht Wochen vor der angemeldeten Elternzeit (14 Wochen, wenn das Kind zwischen 3 und 8 Jahren alt ist) und gilt für die gesamte Dauer der Freistellung. Pflegekräfte sollten sich jedoch bewusst sein, dass der Schutz nicht in jeder Situation uneingeschränkt gilt. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch eine Fachstelle können dabei helfen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden.
Elternzeit und Teilzeitarbeit: Eine Kombination für Pflegekräfte?
Pflegekräfte, die während der Elternzeit nicht vollständig pausieren möchten, können eine Teilzeitstelle annehmen. Bis zu 32 Stunden pro Woche sind erlaubt. Diese Möglichkeit bietet finanzielle Sicherheit und hilft, den Kontakt zum Beruf zu halten. Je nach Umfang wird der Verdienst allerdings angerechnet und das Elterngeld gekürzt. Immer mehr Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste sind bereit, individuelle Lösungen zu finden, um Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
Unterstützung und Beratung für Pflegekräfte in der Elternzeit
Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, die Pflegekräfte bei Fragen rund um Elternzeit und Wiedereinstieg unterstützen. Beispiele sind:
- Eltern-Kind-Büros in Kliniken und Pflegeeinrichtungen: Viele Arbeitgeber bieten spezielle Anlaufstellen für Beschäftigte mit Familie. Falls es solche Angebote nicht gibt, können sich Pflegekräfte an die Personalabteilung oder ihre Personalverantwortlichen wenden, um Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen.
- Online-Portale und Netzwerke: Plattformen wie familienportal.de bieten umfassende Informationen und Tipps.
- Beratungsstellen: Lokale Stellen wie Pro Familia oder die Agentur für Arbeit stehen Eltern mit Rat und Tat zur Seite.
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Fazit: Elternzeit als Chance für Pflegekräfte
Die Elternzeit ist eine wertvolle Möglichkeit, sich auf die Familie zu konzentrieren und eine Auszeit vom anspruchsvollen Pflegeberuf zu nehmen. Mit guter Planung, offener Kommunikation und der Nutzung vorhandener Unterstützungsangebote können Pflegekräfte diese Zeit optimal nutzen. Der Wiedereinstieg in den Beruf kann herausfordernd sein, bietet jedoch auch die Chance, neue Perspektiven und Modelle der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu entwickeln.
Mit der richtigen Vorbereitung wird die Elternzeit nicht nur für das Kind, sondern auch für die Eltern zu einer bereichernden Erfahrung.