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Voraussetzungen für die Aufnahme in die außerklinische Intensivpflege
Für die Aufnahme in die außerklinische Intensivpflege sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre)
- Vorhandensein einer Trachealkanüle (z. B. bei unvorhersehbarer endotrachealer Absaugpflicht)
- Invasive Beatmung (z. B. über ein Beatmungsgerät)
- Non-invasive Beatmung (z. B. Maskenbeatmung)
- Nachweis einer Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Anerkannter Pflegegrad
- 24 stündige Interventionsbereitschaft und spezielle Krankenbeobachtung notwendig
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, wenn Ihr Angehöriger / Betreuter die genannten Kriterien erfüllt.
Fachpflegerische Leistungen im Überblick
Berlin
Zentrum für Beatmung und Intensivpflege
im „Storkower Bogen“ GmbH
Fon: (030) 857 4725 10
Hamburg
Zentrum für Beatmung und Intensivpflege
Nord GmbH
Fon: (040) 2265 930 5