Grundpflege
Definition:
Grundpflege ist die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen bei Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung und Mobilität. Sie dient dazu, das körperliche Wohlbefinden und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person so weit wie möglich zu erhalten oder zu fördern. Die Grundpflege wird oft von Pflegekräften, Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten durchgeführt und ist ein zentraler Bestandteil der Pflege, sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Versorgung.
Bestandteile der Grundpflege:
- Körperpflege:
- Waschen, Duschen, Baden: Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene, einschließlich Haarpflege, Mundpflege und Nagelpflege.
- An- und Auskleiden: Hilfe beim An- und Ausziehen, insbesondere bei körperlichen Einschränkungen.
- Hautpflege: Pflege der Haut durch Eincremen und Vorbeugung von Hautirritationen oder Dekubitus (Druckgeschwüren).
- Ernährung:
- Essenszubereitung und -anreichung: Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten und beim Essen, falls die Person nicht in der Lage ist, selbstständig zu essen.
- Flüssigkeitszufuhr: Überwachung und Unterstützung bei ausreichender Flüssigkeitsaufnahme, um Dehydratation zu verhindern.
- Ausscheidung:
- Hilfe beim Toilettengang: Unterstützung beim Benutzen der Toilette, bei Bedarf Hilfe beim Anlegen und Wechseln von Inkontinenzmaterial.
- Blasen- und Darmmanagement: Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung, einschließlich der Handhabung von Hilfsmitteln wie Urinalen oder Stomabeuteln.
- Mobilität:
- Unterstützung beim Aufstehen und Hinlegen: Hilfe beim Bewegen im Bett oder beim Aufstehen aus dem Bett.
- Gehhilfen und Rollstuhl: Unterstützung beim Gehen, etwa durch Bereitstellung und Handhabung von Gehhilfen oder Rollstühlen.
- Lagern und Umlagern: Unterstützung bei der Umlagerung im Bett, um Dekubitus und Muskelverkürzungen zu vermeiden.
- Vorbeugung (Prophylaxe):
- Dekubitusprophylaxe: Maßnahmen zur Vorbeugung von Druckgeschwüren bei immobilen Patienten.
- Thromboseprophylaxe: Unterstützung bei der Förderung der Durchblutung durch Bewegung oder das Tragen von Kompressionsstrümpfen.
- Kontrakturenprophylaxe: Maßnahmen zur Vorbeugung von Gelenkversteifungen durch regelmäßige Mobilisation und passive Bewegung der Gliedmaßen.
Ziel der Grundpflege:
Das Hauptziel der Grundpflege ist es, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person zu fördern. Dies geschieht durch:
- Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben: Die Grundpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, ihren Alltag so selbstständig wie möglich zu gestalten.
- Sicherung der Grundbedürfnisse: Die Pflege sorgt dafür, dass die grundlegenden Bedürfnisse wie Körperhygiene, Ernährung und Mobilität erfüllt werden.
- Vorbeugung von gesundheitlichen Komplikationen: Durch prophylaktische Maßnahmen sollen gesundheitliche Risiken wie Dekubitus, Infektionen oder Thrombosen verhindert werden.
Wer erhält Grundpflege?
Die Grundpflege richtet sich an Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Dies betrifft häufig:
- Ältere Menschen: Die aufgrund von Altersgebrechlichkeit nicht mehr in der Lage sind, sich selbst vollständig zu versorgen.
- Menschen mit chronischen Krankheiten: Die aufgrund von körperlichen Einschränkungen Unterstützung im Alltag benötigen.
- Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen: Die auf Hilfe bei der Bewältigung von täglichen Aufgaben angewiesen sind.
Wer führt die Grundpflege durch?
- Professionelle Pflegekräfte: In ambulanten Pflegediensten, Pflegeheimen oder Krankenhäusern wird die Grundpflege von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.
- Angehörige: In der häuslichen Pflege übernehmen oft Familienangehörige die Grundpflege, manchmal unterstützt durch Pflegeberatungen oder Pflegedienste.
- Pflegehelfer: In Einrichtungen oder in der häuslichen Pflege können auch Pflegehelfer ohne Fachausbildung grundlegende pflegerische Aufgaben übernehmen.
Finanzierung der Grundpflege:
Die Grundpflege wird in Deutschland und anderen Ländern durch die Pflegeversicherung unterstützt, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Der Pflegegrad des Betroffenen bestimmt, in welchem Umfang und in welcher Höhe Leistungen für die Grundpflege übernommen werden. Diese Leistungen können als Pflegesachleistungen (z. B. durch ambulante Pflegedienste) oder als Pflegegeld zur Unterstützung der Pflege durch Angehörige ausgezahlt werden.