Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Glossar

Pflegeeinrichtung

Definition:

Eine Pflegeeinrichtung ist eine stationäre Einrichtung, die pflegebedürftigen Personen eine umfassende Betreuung und Versorgung bietet. Dies kann sowohl die Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) als auch die Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) umfassen. Pflegeeinrichtungen bieten zudem soziale Betreuung, Freizeitangebote und therapeutische Maßnahmen, um die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern.

Arten von Pflegeeinrichtungen:

  1. Pflegeheim:
    • Ein Pflegeheim bietet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung für Menschen, die dauerhaft pflegebedürftig sind. Die Bewohner erhalten umfassende Pflegeleistungen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Pflegeheime sind für Menschen gedacht, die nicht mehr in der Lage sind, zu Hause versorgt zu werden.
  2. Altenpflegeheim/Seniorenheim:
    • Diese Einrichtungen richten sich speziell an ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters pflegebedürftig sind. Neben der Pflege bieten Seniorenheime oft auch soziale und kulturelle Aktivitäten an, um die Bewohner in den Alltag zu integrieren.
  3. Kurzzeitpflegeeinrichtung:
    • Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflegeform für Menschen, die für einen begrenzten Zeitraum Pflege benötigen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Diese Form der Pflege dauert in der Regel einige Wochen.
  4. Tagespflege:
    • Bei der Tagespflege werden pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Pflegeeinrichtung betreut, kehren jedoch abends in ihre eigene Wohnung oder zu ihren Angehörigen zurück. Dies entlastet pflegende Angehörige und bietet den Pflegebedürftigen soziale Kontakte und Betreuung.
  5. Betreutes Wohnen:
    • Diese Form des Wohnens bietet Senioren eine Kombination aus eigenständigem Wohnen und der Möglichkeit, bei Bedarf Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Bewohner leben in eigenen Wohnungen und können ambulante Pflege in Anspruch nehmen.
  6. Spezialisierte Pflegeeinrichtungen:
    • Einige Pflegeeinrichtungen sind auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert, wie z. B. Demenzpflegeheime oder Einrichtungen für Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen.

Leistungen einer Pflegeeinrichtung:

  1. Grundpflege:
    • Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Durchführung alltäglicher Aufgaben.
  2. Behandlungspflege:
    • Medizinische Leistungen, die von Pflegefachkräften durchgeführt werden, wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Katheterpflege oder das Verabreichen von Injektionen.
  3. Soziale Betreuung:
    • Pflegeeinrichtungen bieten soziale und kulturelle Aktivitäten an, die die Bewohner in den Alltag integrieren und ihnen soziale Kontakte ermöglichen. Dazu gehören Freizeitangebote, Gruppentreffen und kreative Aktivitäten.
  4. Therapeutische Maßnahmen:
    • Je nach Bedarf bieten Pflegeeinrichtungen physiotherapeutische, ergotherapeutische und logopädische Therapien an, um die körperliche und geistige Gesundheit der Bewohner zu fördern.
  5. Verpflegung und hauswirtschaftliche Unterstützung:
    • Die Bewohner erhalten eine vollständige Verpflegung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Zudem wird die Reinigung der Zimmer und Wäscheversorgung übernommen.

Zielgruppe der Pflegeeinrichtungen:

  1. Ältere Menschen:
    • Die häufigste Zielgruppe sind ältere Menschen, die aufgrund von altersbedingten Erkrankungen oder Gebrechlichkeit pflegebedürftig geworden sind.
  2. Menschen mit Behinderungen:
    • Pflegeeinrichtungen bieten spezialisierte Betreuung für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen, die intensive Unterstützung benötigen.
  3. Menschen mit chronischen Krankheiten:
    • Personen mit chronischen oder degenerativen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Parkinson oder Demenz finden in spezialisierten Pflegeeinrichtungen die notwendige Betreuung.
  4. Personen nach Krankenhausaufenthalten:
    • Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer schweren Krankheit vorübergehend Pflege benötigen, können in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut werden, bis sie wieder in ihre häusliche Umgebung zurückkehren können.

Finanzierung und Kosten:

  1. Pflegeversicherung:
    • Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, die einen Teil der Kosten für die stationäre Pflege abdeckt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad der Person.
  2. Eigenanteil:
    • Trotz der Leistungen der Pflegeversicherung müssen die Bewohner einen Eigenanteil an den Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Pflege zahlen. Die Höhe dieses Eigenanteils variiert je nach Pflegeeinrichtung und Pflegegrad.
  3. Sozialhilfe:
    • Wenn die eigenen Mittel und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, um die Kosten zu decken.

Vorteile von Pflegeeinrichtungen:

  1. Rund-um-die-Uhr-Betreuung:
    • Pflegeeinrichtungen bieten eine kontinuierliche Versorgung und Betreuung, die auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt ist.
  2. Professionelle Pflege:
    • Die Pflege wird von qualifizierten Fachkräften durchgeführt, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um auch komplexe Pflegebedürfnisse zu erfüllen.
  3. Soziale Kontakte und Gemeinschaft:
    • Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, an Gemeinschaftsaktivitäten teilzunehmen und soziale Kontakte zu pflegen, was ihre Lebensqualität verbessert.
  4. Entlastung von Angehörigen:
    • Pflegeeinrichtungen entlasten pflegende Angehörige und bieten eine sichere Umgebung für pflegebedürftige Personen.
Synonyme: Pflegeheim
Typ des Begriffes: definition
Zurück