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Glossar

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Pflegedienst

Definition:

Ein Pflegedienst besteht aus geschulten Pflegekräften, die pflegebedürftige Personen betreuen und versorgen. Sie helfen bei der Bewältigung des Alltags und bieten medizinische Pflege, Hauswirtschaftshilfe und psychosoziale Unterstützung. Ein Pflegedienst kann von Privatpersonen oder von der Pflegeversicherung beauftragt werden.

Aufgaben und Leistungen eines Pflegedienstes:

  1. Grundpflege:
    • Unterstützung bei grundlegenden Tätigkeiten wie Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen), Ernährung (Hilfe beim Essen und Trinken) und Mobilität (Hilfe beim Aufstehen, Gehen oder Treppensteigen).
  2. Behandlungspflege:
    • Medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet werden, wie Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder Verbandswechsel.
  3. Hauswirtschaftliche Unterstützung:
    • Hilfe bei der Haushaltsführung, wie Reinigung der Wohnung, Kochen, Wäsche waschen oder Einkaufen.
  4. Beratung und Betreuung:
    • Beratung der pflegebedürftigen Person und der Angehörigen in Fragen der Pflege, Unterstützung bei der Organisation von Pflegehilfsmitteln und Pflegeleistungen sowie psychosoziale Betreuung.
  5. Mobilisation und Rehabilitation:
    • Förderung der Beweglichkeit und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen durch Mobilisierungsübungen oder Anleitung zu Bewegungsaktivitäten.
  6. Palliativpflege:
    • Spezielle Pflege und Betreuung von schwerkranken oder sterbenden Menschen, um ihre Lebensqualität zu verbessern und Schmerzen sowie andere belastende Symptome zu lindern.

Arten von Pflegediensten:

  1. Ambulanter Pflegedienst:
    • Der ambulante Pflegedienst betreut Pflegebedürftige in ihrem eigenen Zuhause. Pflegekräfte kommen in festgelegten Zeitintervallen, um die notwendigen Pflegeleistungen zu erbringen. Diese Art der Pflege ermöglicht es den Betroffenen, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.
  2. Stationärer Pflegedienst:
    • Stationäre Pflegedienste arbeiten in Pflegeheimen oder Pflegeeinrichtungen und bieten eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Diese Option wird gewählt, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht.
  3. Intensivpflegedienst:
    • Dieser Pflegedienst ist auf die Betreuung von Patienten mit besonderen medizinischen Bedürfnissen, wie zum Beispiel Menschen, die auf eine Beatmung oder andere lebenswichtige medizinische Geräte angewiesen sind, spezialisiert.
  4. Kurzzeit- und Verhinderungspflege:
    • Kurzzeitpflege wird bei temporärem Pflegebedarf, zum Beispiel nach einer Operation oder bei kurzfristiger Überlastung der pflegenden Angehörigen, genutzt. Verhinderungspflege ermöglicht eine vorübergehende Betreuung, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit.

Finanzierung der Pflegedienste:

Pflegedienste können über verschiedene Wege finanziert werden:

  1. Pflegeversicherung:
    • Je nach Pflegegrad stehen pflegebedürftigen Personen finanzielle Mittel aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu, um ambulante Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen Pflegesachleistungen und Pflegegeld.
  2. Krankenversicherung:
    • Bei ärztlich verordneten medizinischen Leistungen wie der Behandlungspflege übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.
  3. Eigenleistung:
    • Einige Leistungen, die nicht durch die Pflege- oder Krankenversicherung abgedeckt sind, müssen privat bezahlt werden.

Vorteile eines Pflegedienstes:

  1. Professionelle Pflege:
    • Pflegedienste bieten qualifizierte und fachgerechte Betreuung durch geschultes Personal, das auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen eingehen kann.
  2. Entlastung der Angehörigen:
    • Ein Pflegedienst entlastet pflegende Angehörige, indem er ihnen Aufgaben abnimmt oder sie bei der Pflege unterstützt.
  3. Flexibilität:
    • Ambulante Pflegedienste können flexibel eingesetzt werden, sodass die Betroffenen in ihrem eigenen Zuhause bleiben können, ohne auf professionelle Unterstützung zu verzichten.
  4. Sicherheit und Zuverlässigkeit:
    • Ein Pflegedienst stellt sicher, dass medizinische Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt und die Grundbedürfnisse des Pflegebedürftigen zuverlässig erfüllt werden.
Typ des Begriffes: definition
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