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Glossar

Pflegehilfsmittel

Definition:

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit oder Pflegebedarf unterstützen. Sie umfassen technische Geräte, Hilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene sowie Verbrauchsmaterialien. Pflegehilfsmittel werden oft von der Pflegeversicherung übernommen, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Arten von Pflegehilfsmitteln:

  1. Technische Pflegehilfsmittel:
    • Diese Hilfsmittel dienen dazu, die Mobilität und Sicherheit der pflegebedürftigen Person zu erhöhen oder die Pflege zu erleichtern. Beispiele:
      • Pflegebetten: Elektrisch verstellbare Betten, die das Aufstehen, Hinlegen und die Lagerung erleichtern.
      • Lifter: Geräte, die das Heben und Umlagern von pflegebedürftigen Personen unterstützen, z. B. vom Bett in den Rollstuhl.
      • Rollstühle und Rollatoren: Zur Erhaltung der Mobilität und Selbstständigkeit.
      • Treppenlifte: Für Menschen, die Treppen in ihrem Zuhause nicht mehr eigenständig bewältigen können.
  2. Hygienehilfsmittel:
    • Diese Hilfsmittel helfen, die Körperhygiene von Pflegebedürftigen sicherzustellen und die Pflege zu erleichtern. Beispiele:
      • Einmalhandschuhe: Zum Schutz vor Infektionen und zur Hygiene während der Pflege.
      • Bettschutzeinlagen: Zum Schutz des Bettes bei Inkontinenz.
      • Mundschutz und Schutzschürzen: Zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes.
  3. Mobilitätshilfen:
    • Sie unterstützen Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Beispiele:
      • Gehstöcke und Gehhilfen: Zur Stabilisierung beim Gehen.
      • Toilettenstühle: Um den Zugang zur Toilette zu erleichtern.
  4. Kommunikationshilfen:
    • Für Menschen mit eingeschränkten Sprech- oder Hörfähigkeiten. Beispiele:
      • Notrufsysteme: Alarmknöpfe, die es pflegebedürftigen Personen ermöglichen, im Notfall Hilfe zu rufen.
      • Hörhilfen: Für Menschen mit Hörverlust, um die Kommunikation zu erleichtern.
  5. Verbrauchsmaterialien:
    • Einmalprodukte, die regelmäßig verwendet und ersetzt werden müssen. Beispiele:
      • Desinfektionsmittel: Zur Desinfektion von Haut und Oberflächen.
      • Inkontinenzprodukte: Windeln, Einlagen und Schutzhosen, die bei Harn- und Stuhlinkontinenz verwendet werden.
  6. Lagerungshilfen:
    • Zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitus) oder zur Unterstützung bei der Lagerung im Bett. Beispiele:
      • Antidekubitusmatratzen: Spezielle Matratzen zur Vermeidung von Druckgeschwüren bei immobilen Personen.
      • Lagerungskissen: Zur Unterstützung bestimmter Körperpositionen.

Bedeutung von Pflegehilfsmitteln:

  1. Erleichterung der Pflege:
    • Pflegehilfsmittel helfen Pflegepersonen, den Pflegeprozess effizienter und sicherer zu gestalten. Sie reduzieren die körperliche Belastung, indem sie beispielsweise das Heben oder Umlagern erleichtern.
  2. Förderung der Selbstständigkeit:
    • Viele Pflegehilfsmittel, wie Rollatoren oder Toilettenhilfen, unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei, länger selbstständig zu bleiben und ihren Alltag mit weniger Hilfe zu bewältigen.
  3. Vermeidung von Komplikationen:
    • Hilfsmittel wie Antidekubitusmatratzen oder Inkontinenzprodukte verhindern Folgeerkrankungen, wie Druckgeschwüre oder Infektionen, die durch Immobilität oder Inkontinenz entstehen können.
  4. Verbesserung der Lebensqualität:
    • Durch die Nutzung von Pflegehilfsmitteln können pflegebedürftige Menschen länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und ihre Mobilität und Unabhängigkeit erhalten.

Beantragung und Finanzierung:

  1. Pflegeversicherung:
    • Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die von der Pflegeversicherung ganz oder teilweise finanziert werden. Dies umfasst sowohl technische Hilfsmittel als auch Verbrauchsmaterialien.
  2. Rezept und Genehmigung:
    • Technische Pflegehilfsmittel, wie ein Pflegebett oder ein Rollstuhl, müssen in der Regel von einem Arzt verordnet und von der Pflegekasse genehmigt werden. Die Hilfsmittel werden entweder leihweise zur Verfügung gestellt oder finanziell unterstützt.
  3. Pauschale für Verbrauchsmaterialien:
    • Für bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, können monatlich bis zu 40 Euro von der Pflegekasse erstattet werden.
  4. Eigenanteil:
    • In einigen Fällen müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Eigenanteil zu den Kosten für bestimmte Hilfsmittel leisten, insbesondere wenn sie über das übliche Maß hinausgehen oder spezielle Wünsche haben.
Typ des Begriffes: definition
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